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Der Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis informiert:

Die Kreisobstbauberatung empfiehlt: Im Hausgarten und in den Streuobstwiesen nun die Obstbäume auf den Befall von Frostspannerraupen kontrollieren.

 

Seit einigen Jahren verursacht der kleine Frostspanner  erhebliche Fraßschäden an Kern- und Steinobstbäumen. Obwohl sich der Befall verringerte, wird der Schädling auch in diesem Frühjahr - je nach Standort - wieder verstärkt auftreten und sich an den jetzt sprießenden jungen Blätter satt fressen. Besonders gefährdet sind Bäume, die im Vorjahr stark befallen waren und im Herbst keinen abwehrenden Leimgürtel erhalten haben.  Obstbäume, welche an Hecken, Wald oder ungepflegte Obstwiesen angrenzen, werden zudem durch „zugewehte“ Frostspannerräupchen geschädigt.

Neben den bewährten Leimringen, welche im Herbst die Zuwanderung der Frostspannerweibchen in die Baumkrone reduzieren, kann vor allem das Anbringen von Nistkästen die natürliche Regulierung unterstützen. Für Vögel sind die Raupen eine wichtige Nahrungsquelle zur Aufzucht des Nachwuchses.

Während großvolumige Bäume den Fraßschaden mit ihren Reserven ausgleichen können, müssen vor allem kleine Bäume unterstützt werden. Hier gilt: Augen offen halten und Blütenbüschel kontrollieren. Die kleinen Raupen verbergen sich nach dem Schlupf meist in zwei leicht zusammengeklebten Blättern der jungen Triebe. Da es keine Schadschwelle für Streuobstbestände gibt, befürwortet die Kreisobstbauberatung eine Bekämpfung bei 15 bis 20 Prozent befallener Blütenbüschel. Konkret heißt dies: nur, wenn an jedem sechsten Blütenbüschel eine Raupe zu finden ist, wird zu einer Spritzung geraten. Gartenbauingenieurin Ute Ellwein empfiehlt, bei dieser Kontrolle gleich die gefundenen Raupen auf biotechnischem Weg zu bekämpfen – einfach mit den Fingern zerdrücken.

 

Der richtige Zeitpunkt zum Einsatz biologischer und chemischer Pflanzenschutzmittel ist dann gekommen, wenn die kleinen Raupen etwa 5 mm groß sind. Dies wird, je nach Witterung, in den nächsten Tagen der Fall sein. Zugelassen sind im Nutzgarten beispielsweise biologische Präparate auf Bacillus thuringiensis–Basis bei Kernobst und bei Kern- Stein- und Beerenobst Präparate mit dem Wirkstoff Azadirachtin. Chemische Präparate mit dem Wirkstoff Methoxyfenozid können gegen Frostspanner und Apfelwickler in Kernobst eingesetzt werden.  Die örtlichen Gartenbauvereine oder der Fachhandel beraten bei der Auswahl der zugelassenen Mittel. Nähere Informationen erhalten Sie auch beim Geschäftsbereich Landwirtschaft in Backnang unter Tel.: 07191 / 895 4233.