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Erhöhte Waldbrandgefahr im Rems-Murr-Kreis

Am 16. April um die Mittagszeit brannte nordwestlich von Kaisersbach der Wald. Zwischen der L 1120 und dem Ortsteil Weidenhof war trotz der Aufsicht des Waldbesitzers ein bereits gelöschtes Reisigfeuer vom vergangenen Samstag durch den aufkommenden Ostwind wieder aufgeflammt und vernichtete 0,5 ha Wald. Nur ein schnelles Eingreifen der Welzheimer und Kaisersbacher Feuerwehren verhinderte Schlimmeres. Dieses noch einigermaßen glimpflich verlaufene Ereignis nimmt das Landratsamt zum Anlass und bittet um besondere Vorsicht im Umgang mit Feuer.

Durch die anhaltende Trockenheit und die jetzt schon sommerlichen Temperaturen ist die Waldbrandgefahr im Kreis deutlich angewachsen. Vor allem in Nadelwäldern und an südexponierten Hängen und Waldrändern sowie in der Umgebung von Parkplätzen, Rastplätzen und anderen Erholungseinrichtungen in und am Wald ist das Risiko derzeit sehr hoch. Die ausgetrocknete Bodenvegetation sowie Blätter, Nadeln und Feinreisig sind gerade jetzt sehr leicht entzündbar. Schon kleine Unachtsamkeiten, wie z.B. weggeworfene Zigarettenkippen, können ebenso wie Glasscherben oder ein heißer Katalysator eines PKW zu einem Waldbrand führen.

 

Brände müssen so schnell als möglich der Feuerwehr/Rettungsleitstelle gemeldet werden (Tel. 112). Der Geschäftsbereich Forst weist darauf hin, dass folgende Regeln unbedingt eingehalten werden müssen:

 

  • Im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober ein generelles Rauchverbot.
  • Feuermachen ist nur an offiziellen Feuerstellen mit entsprechenden Einrichtungen erlaubt.
  • Das Grillen im und am Wald mit mitgebrachten Grillgeräten ist nicht gestattet.
  • Offenes Feuer muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an offiziellen Feuerstellen muss ein Feuer ständig beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt gelöscht werden.

Durch ein vernünftiges und umsichtiges Handeln aller Waldbesucher kann Schaden vom Wald als Lebensraum und Wirtschaftsgut abgewendet werden.